FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Ganztag
Kann ich mein Kind auch für einzelne Tage im Ganztag anmelden?
Nein, diese Möglichkeit besteht leider erst ab dem Schuljahr 2027/2028.
Kann ich mein Kind auch in den Ferien oder freitags anmelden wenn es nur den Ganztag besucht und nicht den Hort?
Nein, dieses Angebot besteht nicht.
Eine tageweise Anmeldung sowie die wochenweise Buchung einer Ferienbetreuung ist erst ab dem Schuljahr 2027/2028 möglich.
Melden Sie sich dazu bitte bis zum 15.01.2027 bei uns im Hort.
Muss ich mein Kind abholen?
Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie Ihrem Kind den Rückweg eigenständig zutrauen. Selbstverständlich können auch andere Personen Ihr Kind abholen, ihre Namen müssen allerdings schriftlich hinterlegt werden.
Muss mein Kind bis 15 Uhr bleiben oder kann ich es auch früher, z.B. 14 Uhr, abholen?
In Ausnahmesituationen ist dies möglich. Es sollte aber kein Regelfall sein, da die Kinder sonst wichtige Inhalte oder Prozesse versäumen.
Häufig gestellte Fragen zum Hort und Schulkindergarten
Mein Kind besucht den Schulkindergarten bis 15 Uhr. Kann ich es auch im Hort bis 17 Uhr anmelden?
Ja, die Möglichkeit besteht.
Wie kommen die Kinder nach dem Ganztag zum Hort?
Über den Schulhof
Muss ich mein Kind jeden Tag bis 17 Uhr im Hort lassen?
Nein, es kann auch früher abgeholt werden. Allerdings sollte es sich um Ausnahmen handeln, damit die Kinder wichtige Inhalte und gruppendynamische Prozesse nicht zu oft versäumen.
Wann geben Sie die Schließzeiten in den Ferien bekannt?
Wir richten uns mit den Schließzeiten nach der Empfehlung der Stadt Osnabrück.
In der Regel sind dies drei Wochen in den Sommerferien sowie die Woche über Weihnachten und Silvester.
Ggf. kommen noch Brückentage als Schließtage hinzu.
Die Schließzeiten werden mit der Herausgabe der Anmeldeformulare für den schulischen Ganztag ab dem 15. Januar bekannt gegeben.
Wie sieht ihr Ferienprogramm aus?
Das Ferienprogramm wird bedürfnis- und themenorientiert geplant. Vor Beginn der Ferien erhalten die Kinder ihr Programm. Für die Ferienzeit ist eine gesonderte Anmeldung notwendig.
Mit wem kann ich sprechen, wenn ich Fragen zur Entwicklung meines Kindes habe?
Für alle Fragen steht Ihnen die Bezugsperson des Kindes zur Verfügung (wird bei Hortanmeldung zugeteilt und bekannt gegeben).